über uns
Synodale Erprobungsphase
Unser Auftrag
Synodalität fällt nicht vom Himmel. Sie muss überall gelernt, erfahren, weiterentwickelt und neu ausprobiert werden. Auf nationaler Ebene in der Schweiz wird dazu eine Synodale Erprobungsphase gestartet.
Die fünfjährige Erprobungsphase (2024 – 2029) dient der Entwicklung einer für die Schweiz gut geeigneten synodalen Arbeitsform und Struktur auf gesamtschweizerischer Ebene. Sie wird von einer Synodalitätskommission geleitet.
Synodalitätskommission
Die Synodalitätskommission wird in den kommenden Jahren verschiedene Wege versuchen, um synodale Arbeitsweisen zu konzipieren und zu testen. Sie ist also nicht selbst schon die „Synodalität auf nationaler Ebene“. Vielmehr ist sie die Entwicklungsgruppe für Synodalität.
Mitglieder
Die Synodalitätskommission hat 31 Mitglieder. Sie ist nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Sprachregionen/ anderssprachige Pastoral, und verschiedene Seelsorgebereiche, Ämter und Dienste, zusammengesetzt.
Präsidium
Die Synodalitätskommission wählt ihr Präsidium mit fünf Mitgliedern. Das Präsidium konstituiert sich selbst.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Kommission ist am SPI angesiedelt. Fredy Bihler startet im November 2024 als Geschäftsführer. Er wird durch Oliver Wäckerlig unterstützt.
Statuten
Während der Synodale Erprobungsphase auf gesamtschweizerischer Ebene handelt die Kommission auf der Grundlage von Statuten:
Trägerschaft
Die Synodalitätskommission ist das Organ der Schweizer Bischofskonferenz für die Synodale Erprobungsphase. Beauftragt von der Schweizer Bischofskonferenz wird die Synodalitätskommission in gemeinsamer Verantwortung durch die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) getragen.